WorkInProgress:Produktionsausweitung und bundesweite Expansion (1960-1970)

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Betonfenster: Die wegweisende Übernahme in Reith 1959/60

Eine praktikable Fabrikationsstätte? Die ehemalige Firma Bördlein in Reith, um 1960.
Und was am Ort entstand: ACO Reith in späteren Jahren.
Der Übernahmeplan 1959. (1)
(2)
Ein Geschenk zum Jubiläum: die originale Gewerbeanmeldung.
Beabsichtigte Vertriebskanäle von Reith aus, südlich der Räume Andernach-Wetzlar-Fulda.
Prokurist Paul Meyer richtet die Fragen an die Gutachter.
Bördlein Anfrage Gutachten Problemstellung 002.jpg

Der Eintritt in die 1960er Jahre bringt für die frühe ACO die endgültige Expansion in den Süden der Bundesrepublik, mit einer speziellen Produktsparte: Betonfenster. Schon Mitte der 1950er Jahren ist Severin Ahlmann als Lizenznehmer der Firma Hans Bördlein, Betonwarenfabrik, aus dem bayrischen Reith in diesem Segment tätig geworden. Nun kauft er den früheren Lizenzgeber auf.

Der einstige Lizenzvertrag mit Bördlein sah ab März 1954 die Fertigung von Betonrahmenfenstern für den Hochbau, vorwiegend für landwirtschaftliche Gebäude, durch die SAB vor. Schon im Jahresverlauf 1956 wurde diese Produktion in Büdelsdorf wieder eingestellt, bzw. die Lizenz wieder aufgegeben, zugunsten der Eigenentwicklung einer Betonfensterkonstruktion für den Industrie- und Landwirtschaftsbau sowie für Keller im Wohnungsbau.[1] Jetzt und weitere drei Jahre später schickt sich Ahlmann an, Bördlein zu übernehmen. Der detaillierten Planung folgt Mitte 1959 schnell die Umsetzung. Früh im Jahr 1960 startet die Produktion in Reith und werden letzte Vereinbarungen mit Bördlein getroffen. Nach Ausräumung von Unklarheiten mit der Konkurrenz ist der Weg zur Expansion in Süddeutschland frei.


Vorbereitung des Kaufes

Im Frühjahr 1959 ist die Kaufabsicht konkret. Das Kaufmodell, die Zahlungsart, die Firmierung am Ort und Fragen der Rechtsnachfolge werden ebenso vorab definiert wie der künftige Status des Standortes Reith als sozusagen "Werkbank" von Rendsburg. Severin Ahlmann und sein Betriebsberater Arno Seeger besprechen das alles am 27. Mai in Bad Godesberg.[2] Sie entwerfen den Plan, wonach Severins Ehefrau Maria die Betonwarenfabrik Bördlein mit Mitteln kaufen soll, die er ihr vorher als Darlehen zur Verfügung stellt. Die übernommene Firma soll dann den Namen „Bördlein Nachfolger, Inhaber: …“ erhalten.[3] Drei wesentliche Themen werden bei Übernahme vertraglich zu regeln sein:

  • Verschiedene Vermögensgegenstände Bördleins
    Grundbesitz, Gebäude und Maschinen erhalten Festpreise. Warenbestände (Rohstoffe und Fertigfabrikate) sollen nach Inventur am Übernahmetag zum Einstandswert tagesaktuell taxiert werden. Die Übertragung von Geldwerten und Verbindlichkeiten erfolgt zum Nominal am Stichtag. Ein sich aus Allem ergebender Saldo wird abschließend an Hans Bördlein ausgezahlt. Einige seiner Vermögensteile sind nicht zu berücksichtigen: Der private Grundbesitz samt Wohnhaus, „voraussichtlich“ ein Lagergrundstück, welches Ahlmann später pachten wird, sowie „mit Wahrscheinlichkeit“ auf Halde liegende Fertigfenster, die Bördlein noch selber wird verkaufen dürfen.
  • Rechtliche Fragen
    Insbesondere potenzielle Verbindlichkeiten der Firma Bördlein werden zu behandeln sein. Betriebsberater Seeger sieht Ende Mai 1959 bei Umsetzung der skizzierten Gestaltung der Firmenübernahme diesbezüglich keine Haftung nach § 419 BGB eintreten, wohl aber nach § 25 HGB, insbesondere bei Fortführung des Firmennamens, wenn auch nur eines Teiles.[4] Ein anderer Punkt kommt bei der Übernahmeplanung allerdings zu kurz: Der Umgang mit Patenten Bördleins und anderweitig vergebenen Auswertungslizenzen.
  • Produktion und Vertrieb nach der Übernahme
    Die neue Firma (ex-Bördlein) soll am alten Ort produzieren, dann aber nach dem Programm von SAB. Auch die Auslieferungen in die sich erschließenden neuen Liefergebiete in Süddeutschland sollen von Reith aus erfolgen. Dennoch wird der Vertrieb über SAB, Rendsburg, zentralisiert sein. Ein solches Arrangement zielt auf drei Folgen ab. Erstens rechnet die neue Firma in Reith ihre Verkäufe monatlich nur mit einem Kunden, nämlich mit der SAB, ab. Folglich laufen zweitens die Verkaufspreise der neuen Firma am Markt vorbei, bzw. orientieren sich daran nur mittelbar. Denn die Preissetzung bestimmt SAB, die ausdrücklich diesen Gesichtspunkt berücksichtigen muss: „Dabei müsste ein Verrechnungspreis gefunden werden, der für die Firma SAB einen ausreichenden Nutzen und eine Deckung der Vertriebsunkosten ermöglicht.“ Drittens wird die Marke einheitlich gehalten, denn der Verkauf von Betonfenstern im ganzen Bundesgebiet (!) läuft nur noch unter dem Namen Severin Ahlmann, Rendsburg (SAB).

Insgesamt ist es kein ungewöhnlicher Vorgang, wenn dem Kaufplan vom Mai 1959 gemäß die neue Firma in Reith (ex-Bördlein) zum Subunternehmen für Rendsburg werden soll, kurz: „Die Firma SAB würde aus dem Lager am Sitz der (ehemaligen) Firma Bördlein abrufen und disponieren.“[5]


Die Aufkäufe in Reith

Die verschiedenen Werte Bördleins werden dann in zwei Etappen gekauft. Im Sommer 1959 sind das Grund und Boden sowie die Immobilien. Über ein halbes Jahr später geht es um noch verbliebene Sachwerte, vor allem aber um das eigentliche Geschäft Bördleins, den sogenannten Firmenmantel. Ende Januar 1960 ist die Übernahme auch diesbezüglich vollendet.

Jener Teil Eins des Kaufes, datierend auf den 9. Juli 1959, setzt die Planung weniger Wochen zuvor exakt um:[6] Tatsächlich erwirbt Frau Maria Ahlmann, geb. Jänecke, vom Kaufmann Hans Bördlein die Firmengrundstücke (Grundbuch Amtsgericht Hammelburg für Reith, Bd. 9, S. 86, Bl. 363) mit allen Rechten und Bestandteilen, d. h. auch samt der vorhandenen Gebäude. Der Kaufpreis beträgt für Gelände wie Bauten je 6.000,- DM, zusammen 12.000,- DM.

Im zweiten Teil des Kaufes geht es um das Geschäft und die Produktion der Firma Bördlein. Anfang 1960 ist das, jetzt zwischen Hans Bördlein und der Firma SAB, ausgehandelt.[7] Für den Kauf des sogenannten Firmenmantels sind 10.000,- DM seitens der SAB vereinbart.[8] Am 28. und 29. Januar übernimmt die SAB zudem verschiedene Maschinen, Geräte und Rohstoffe im Wert von genau 7.585,45 DM, außerdem drei Fahrzeuge (LKW Magirus, VW Kombi, Opel Blitz) zu einem Schätzpreis sowie einen Posten Stahlformen für voraussichtlich weiter zu produzierende Fenster gegen ca. 3.000,- DM. Damit ist der eigentliche Kauf abgeschlossen.


Produktionsstart, Patente, Kooperation

Es ist keine allzu große Umstellung im Reither Werk, als Severin Ahlmann bereits ab Februar 1960 die Fabrikation aufnimmt. Der Werkstoff ist weiterhin Beton, die Artikel sind weiterhin Fenster, nun nach Muster der SAB gefertigt. Es sind die ehemaligen Beschäftigten Bördleins, die nun für SAB arbeiten. Auch der frühere Inhaber ist weiterhin präsent.

Am 1. Februar 1960 wird in Reith die Produktion von Fenstern (wieder) aufgenommen, nun geführt durch die SAB. Mit Hans Bördlein wird zu dieser Zeit eine Zusatzvereinbarung geschlossen.[9] Das schränkt einerseits seine künftige kaufmännische Betätigung stark ein, bzw. bringt ihn in starke Abhängigkeit zur SAB, gehört andererseits aber zum Abschluss der Übernahme. Es geht um diese Themen:[10]

  • Zunächst geht es darum, dass Bördlein seine Beschäftigten in Reith zur Verfügung stellt. Per 1. Februar treten sie ins Arbeitsverhältnis zur SAB.
  • Daneben darf Bördlein in begrenztem Umfang am Ort zunächst weiter produzieren und zwar sogenannte „Streifenglas und –brocken bzw. Abfallglasfenster“. Hierfür wird ein einseitiges Lieferverhältnis festgelegt. Bördlein soll benötigte „Waben oder Betonrahmen“ von SAB kaufen, sofern die Preise akzeptabel sind. Im Falle nötiger Sonderanfertigungen für Bördleins verbliebene Fensterarten hat SAB exklusives Herstellungsrecht, sofern sie nicht ablehnt.
  • Noch deutlichere Auflagen erhält Hans Bördlein hinsichtlich seiner Patente. Für sein ursprüngliches Patent für Betonfenster darf Bördlein bundesweit keine neuen Fabrikationslizenzen vergeben. Die bestehenden Lizenzen für eine Firma namens BEMA in Mannheim bleiben unberührt. Es handelt sich um das Verfahrenspatent Nr. 102 12 90, das diese Produkte beinhaltet: „Betonfenster aller Art und Ausführungen, insbesondere auch Sheddach- und Thermofenster, sowie Fenstersohlbänke und andere fensterähnliche Betonfertigteile.“ Im Übrigen bleibt für alle Patente und Gebrauchsmuster Bördleins, die SAB auswertet, d. h. nutzt, der ursprüngliche Lizenzvertrag vom 5. März 1954 die Grundlage.
  • Speziell für zwei Ausführungspatente Bördleins wird das Auswertungsrecht für den bundesweiten Vertrieb allein auf die SAB übertragen. Die Patentnummern lauten DP 1019813 und DP 1041045631 und es geht um: „Sheddach- und Lichtbandsprossen“ sowie eine „Spannvorrichtungen zur Sicherung der Winddruckfestigkeit für Fenster und Platten aller Art.“ Dazu verpflichtet sich Hans Bördlein, alle künftigen Patente und Gebrauchsmuster auf seinen Namen (eines für Thermo-Fenster steht zu der Zeit in Aussicht) zuerst immer SAB anzubieten.
  • Abschließend wird deutlich jegliche denkbare Konkurrenz Hans Bördleins zur SAB ausgeschlossen, was auch für einen Rechtsnachfolger gelten wird: „Darüber hinaus verpflichtet sich Herr Bördlein SAB gegenüber, keinerlei Maßnahmen zu treffen, welche SAB in der Produktion, dem Vertrieb oder sonstwie im Wettbewerb auf dem Sektor“ Betonfenster“ beeinträchtigen könnten.“

Das Verhältnis zu Hans Bördlein soll jedoch keinesfalls gekappt werden. Die Rendsburger wünschen im Gegenteil, dass er persönlich Beraterfunktionen für die SAB übernimmt. Speziell gilt das „bei Sonderobjekten auswärts“.[11] Nach Auftragserteilung durch die SAB-Zentrale in Rendsburg reist Hans Bördlein in solcher Funktion vergütet (Fahrt-, Unterkunftskosten, Tagesspesen) bundesweit per Bahn oder PKW. Es stehen Bördlein auch Provisionen in Aussicht für durch ihn generierte Aufträge für SAB. Deswegen hat er in Reith jeden Schriftverkehr betreffs Betonfenster offenzulegen. Bei Anfragen nach „Sonderobjekten“ prüft zuerst SAB die Machbarkeit (Bearbeitung, Lieferung). Lehnt sie den Auftrag ab, kann Bördlein die Bearbeitung an BEMA/Mannheim dirigieren.


Rechtsnachfolge und Märkte

„Die gegebene Rechts- und Sachlage ist nach alledem unklar und unsicher.“[12]

Zu diesem Schluß kommt ein schon im Februar 1960 beauftragtes Gutachten, das Fragen der Patent- und Lizenzrechte sowie der allgemeinen Rechtsnachfolge von Severin Ahlmann, Rendsburg, bezüglich Hans Bördlein, Betonwarenfabrik, zu klären hat.[13]

Gerade im Bereich der Patentrechte zeigt sich, dass die Vereinbarungen nachgebessert werden müssen. Der ausgedachte Zugriff auf die Märkte Bördleins ist nicht ohne weiteres möglich, da es noch einen anderen Vertragspartner gibt. Denn die SAB ist nicht das einzige Unternehmen, das in den 1950er Jahren Fenster in Lizenz von Bördlein produziert hat. Im Oktober 1958 wurde ein solcher Vertrag auch mit der Firma BEMA in Mannheim geschlossen, bei der Übernahme durch SAB besteht er noch. Nun stellen sich etwa diese Fragen:

  • Ist die SAB insgesamt "Rechtsnachfolger" der Firma Bördlein?
  • Darf die BEMA ihre von Bördlein erworbenen Lizenzrechte nach Übernahme des Lizenzgebers durch SAB überhaupt weiter nutzen?
  • Ist anders herum die SAB bei der Wiederaufnahme der Fensterproduktion an die ursprünglichen Lizenzbedingungen aus 1954, insbesondere im Vertrieb, gebunden?
  • Oder darf die SAB mit nun eigener Produktion und eigenem Vertrieb einseitig die Vertriebsgrenzen überschreiten, in den „südlichen Raum“ eindringen, während jedoch BEMA die alte Begrenzung respektieren muss?

Die geografische Betätigungsgrenze der beiden Firmen orientiert sich bislang an der „Luftlinie Zonengrenze bei Meiningen – einschl. der Orte Fulda-Gießen-Koblenz-Trier-luxemburgische Grenze“.[14] Das entspricht einem Verlauf etwas unterhalb der Südgrenzen Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens zu Rheinland-Pfalz bzw. Hessen. Stand 1960 ist diese Vertriebslinie – Reith liegt zig Kilometer südlich – allerdings „für die Fa. SAB praktisch illusorisch geworden“. Es geht jetzt um eine neue Absteckung des Marktes.

Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens vom Februar 1960, bzgl. der allgemeinen Rechtsnachfolge:[15]

  • Die SAB ist nicht vollumfängliche Rechtsnachfolgerin der Firma Bördlein in Reith. Insbesondere wurde sie es nicht bei dem Kauf im Juli 1959, mit dem Frau Maria Ahlmann die Grundstücke Bördleins mit allen Bestandteilen in Alleineigentum übernahm. Auch mit den Zusatzvereinbarungen von Ende Januar und Februar 1960 wird die SAB nur in den Teilen („Einzelgegenständen“) Rechtsnachfolgerin, die ihr von Hans Bördlein ausdrücklich und rechtswirksam übertragen sind.
  • Für Verbindlichkeiten der Firma Bördlein ist die SAB entsprechend nicht in jedem Fall haftbar.

Ergebnisse bzgl. Patentenutzung und Vertrieb:[16]

  • Bezüglich der Patente von Hans Bördlein im Bereich der Fensterproduktion und deren Nutzung durch die SAB steht die Übernahme noch auf tönernen Füßen.
  • Die Mannheimer BEMA könnte daher Ansprüche geltend machen – und zwar gegen Hans Bördlein wie auch die SAB. Falls die Übertragung der Patentrechte von Bördlein erfolgt, rechtswirksam oder nicht, und falls SAB an deren Ausnutzung, d.h. Produktion und Vertrieb in Süddeutschland geht, kann die BEMA jedoch auf zwei Arten reagieren. Einmal kann sie Unterlassung sowie finanziellen Schadenersatz fordern, andererseits aber auch die Sache zum Anlass nehmen, ihren Lizenzvertrag zu lösen und auf die Pflichten wie Rechte zu verzichten.

Abschließende Empfehlung zweier dringlicher Maßnahmen, auch nach Produktionsstart der SAB in Reith:[17]

  1. Tiefergehende Klärung der Rechtsbeziehung zur Mannheimer BEMA mittels notariellem Vertrag. Denn die Lizenzverträge bergen Fallen, da sie „verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulassen, die für die Firma SAB sehr ungünstig sein können.“
  2. Die endgültige notarielle Fixierung der Rechtsbeziehungen der SAB zur ex-Firma Bördlein sowie zu Hans Bördlein. Auch hier fehlt noch die Schriftform und so sind „jederzeit erhebliche Meinungsverschiedenheiten“ möglich.

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/Arbeitstitel/ Ausbau in Reith und ein erster Schritt ins Ausland

"Das war das erste großindustriell gefertigte Produkt in riesigen Stückzahlen. Wenn Sie so wollen, das Sprungbein für dieses Unternehmen." (Arno Ebsen, Interview 2016)


"Mit den Fenstern haben wir das Geld verdient, ja." (Uwe Wunderlich, Interview 2018)


Am neuen Standort in Reith nimmt die Produktion ab dem Startjahr 1960 mit den am Markt bekannten Betonfenstern rasch Fahrt auf. Nun allerdings wird der neue Markenname mit dem vielsagenden Werbeslogan platziert: "AHLMANN-Betonfenster einbauen ... und nie mehr drum kümmern."


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Fabrikation von (Fertig-) Garagen

Bewerbung unter dem Eigennamen ACO-Garage. (1)
Das bekannte klassische Erscheinungsbild. (2)
Angelpunkt der Vertriebsgrenzen zwischen Lizenzgeber und -nehmern ist ab 1974 Hamburg.

Gegen Ende des Jahrzehnts gibt es entscheidende Wechsel im Produktportfolio des Unternehmens, das unterdessen als ACO Severin Ahlmann, Rendsburg, firmiert. Zum Einen endet eine Tradition im Werk, als im Jahr 1968 die Schwerbetonfertigung für den Tiefbau mit Absatzgebiet Schleswig-Holstein endet. Sie wird aus „marktpolitischen und Investitionsüberlegungen“ aufgegeben.[18]

Nahezu parallel dazu führt ACO Severin Ahlmann zum anderen ein neues Produkt in die Linie ihrer Betonartikel ein: Garagen. Es sind in der Tat großformatige Produkte, diese „Stahlbeton-Fertiggaragen“, die sich aus mehreren standardisiert gefertigten Modulen zusammensetzen und die am Aufstellort beim Endkunden in kürzester Zeit installiert werden können.[19] Wie die ursprüngliche Fensterfertigung Mitte der 1950er Jahre ist auch dieses Fabrikat keine Eigenentwicklung Ahlmanns, sondern wird in Lizenz aufgenommen. Wie damals führt die Firma Severin Ahlmann das Lizenzprodukt auch jetzt zum Erfolg.


Das Produkt

Lizenzgeber der Garagenfertigung ist die Firma J. Kaletka, Ing.-Büro für Bau- und Betriebsplanung (auch: IBK) im badischen Gaggenau. Es geht um dieses innovative Produkt von Kaletka, die sogenannte IBK-Garage:

  • „Der Lizenzgeber hat eine Stahlbeton-Fertiggarage entwickelt, bei der für die Produktion Einrichtungen konstruiert wurden, mit deren Hilfe eine äußerst rationelle und lohnsparende Garagenherstellung möglich ist.“[20]
  • Wenigstens eine Variation ist für die Kunden bereits möglich:
    „Außerdem kann die Garage wahlweise mit oder ohne Ein-Stück-Bodenplatte geliefert werden.“[21]
  • Die Logistik ist von Beginn an mitgedachter Bestandteil der Produktinnovation:
    „Die Frage des Transports des Garagenkörpers wurde so gelöst, daß sowohl für den Transport des Garagenkörpers selbst, als auch für die getrennt lieferbare Ein-Stück-Bodenplatte Mehrzweckfahrzeuge eingesetzt werden können.“[22]

Kaletka hat also ein Garagensystem entwickelt, dass Einzeln oder als Module nach dem Baukastensystem und ohne allzu aufwendige Montage am Einsatzort aufgestellt werden kann. In den frühen 1970er Jahren wird das System erweitert. Beispielsweise kann der Kunde dann auch eine zweiteilige Bodenplatte passend zum ursprünglichen Garagentyp ordern. Darüber hinaus sind nun verschiedene Garagenmodelle im Programm, beispielsweise auch eine „Garage mit Mülltonne“, oder gar das „Garagenhaus als Sammelgarage“.[23] Für die Fundamentschalungen ist diverses Zubehör erhältlich. Bis in das Frühjahr 1972 hat Lizenzgeber Kaletka solche Entwicklungen zum Schutzrecht angemeldet. Im April des Jahres wird der Lizenzvertrag mit ACO um diese Dinge sowie um „die damit verbundenen „KNOW HOW’S“ erweitert.“


Die Lizenz

Auf den 7. März 1968 datiert der grundlegende Lizenzvertrag zwischen ACO und Kaletka/IBK.[24] Er ist auf wenigstens fünf Jahre Dauer angelegt, mit stillschweigender Jahresverlängerung bei ausbleibender Kündigung, sowie auf eine Höchstdauer von zehn Jahren. Für die Garagenfertigung ist ACO auf das lizenzierte Verfahren von IBK festgelegt, die auch die Planung der Produktionseinrichtung in Rendsburg übernimmt. Beratend und organisatorisch steht IBK immer zur Seite. Das Risiko der Fabrikation jedoch trägt allein ACO, wie auch des Absatzes im zugestandenen Lizenzgebiet. Dieses Gebiet erstreckt sich von der dänischen Grenze im Norden bis zu den Südgrenzen der Kreise Steinburg, Rendsburg, Neumünster Stadt und Plön im Süden. Nach Ausscheiden eines anderen Produzenten mit Lizenzgebiet nördlich von Hamburg, erhält ACO im Sommer 1974 den Zuschlag, Garagen bis an die Grenzen der Hansestadt vertreiben zu können. Bei steigenden Absatzmöglichkeiten im Vertriebsgebiet hat ACO die Produktionskapazität stets anzupassen. Ohnehin ist ACO "verpflichtet, alles zu unternehmen, um jährlich die Produktionskapazität von 200 Garagen zu erreichen."[25]

[Ggf. Nachtrag: Lizenzgebühren. Was verdient IBK an einer von ACO verkauften Garage? Dazu natürlich: Was kostet so eine Garage den Endkunden? Recherchierbar/erinnerbar?]

Die o.g. Ergänzung des 1968er Lizenzvertrages vom April 1972 enthält neben den angeführten Produktneuerungen eine Neuordnung der Lizenzgebühren.[26] In Prozentpunkten ausgedrückt fallen für die ersten 800 in einem Geschäftsjahr von ACO verkauften Garagen 2,7 % des einzelnen Garagenpreises an, für die zwischen 800 bis 1.200 verkauften Exemplare 1,8 %, darüberhinaus noch 0,9 %. Die Aufstellung zeigt, dass das Geschäft floriert, das 1968 anvisierte Minimalziel von 200 Garagen jährlich spielt keine Rolle mehr.

Im Jahr 1975 erfolgt nach dem Tod des Lizensgebers Josef Kaletka eine Vertragsnovelle: Im Wesentlichen wird erstens die Vertragslaufzeit für ACO bis zum 31. Dezember 1978 verlängert und zweitens die Lizenzgebühr vereinfacht, bzw. schlicht auf 60,- DM "für jede hergestellte Garage (...) gleich welchen Systems" festgelegt.[27]


Aufgabe der Garagenfertigung

Zum Jahresende 1977 beenden ACO und IBK ihr Lizenzverhältnis einvernehmlich, Fertigung und Vertrieb der Fertiggaragen laufen bei ACO zum 31. Dezember des Jahres aus.[28] Die Vertragsinhalte für das vormalige ACO-Lizenzgebiet übernimmt die Betonwerk Wentdorf GmbH & Co. KG. Die Firma, ebenfalls Lizenznehmer von IBK, übernimmt noch im Dezember Anlagenteile zur Garagenfertigung von ACO für insgesamt 300.000,- DM: zwei Garagen-LKW-Transporter, einen Mercedes Klein-Transporter, einen Anhänger, drei Garagenformen, eine Kärcher Dampfanlage. ACO übergibt sämtliche Kundenunterlagen, Betonwerk Wentorf übernimmt bereits alle Aufträge für nach dem 5. Dezember. Die Gewährleistungsverpflichtungen aus den zurückliegenden Garagenlieferungen von ACO gehen auf Betonwerk Wentorf über.

Zur Aufgabe der Lizenzproduktion "zwingt" die Marktentwicklung der Jahre.[29] Die Angebotskapazität im Lizenzgebiet Schleswig-Holstein von 3.500 bis 4.000 Garagen pro Jahr bedeutet ein Überangebot von rund 40 Prozent. Es werden daher ein "gravierender Preisverfall" und ohne Möglichkeiten zur Rationalisierung eine "Verlustentwicklung und damit Gefährdung der Arbeitsplätze" prognostiziert. Nicht zuletzt die Sorge um die 15 Mitarbeiter in der Garagenfertigung führt zur Entscheidung, dieses Kapitel bei ACO zu beenden.

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/Arbeitstitel/ Status der Fensterproduktion am Ende des Jahrzehnts

Hier entsteht ein kurzer Artikel zum Thema.


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/Arbeitstitel/ Die Entwicklung von ACO DRAIN zur Linienentwässerung

Hier entsteht ein untergliederter Artikel zum Thema.


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Einzelnachweise

  1. Das als knapper Hinweis: ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG, Rendsburg, an K. Buchholz, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) mbH, Köln, 6.9.1976, Anlage Unternehmensgeschichte, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00823.
  2. Seeger verschickt eine Zusammenfassung der Besprechung: Arno Seeger, Betriebsberater in Bad Godesberg, an Josef-Severin Ahlmann, Andernach, 30.5.1959, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. Insgesamt in diesem Abschnitt.
  3. Ebd. Die drei Themen im Folgenden, auch Zitate.
  4. Der ehemalige Schuldübernahme Paragraph 419 BGB, aufgehoben mit Wirkung 1.1.1999, regelte den Übergang von Gläubiger-Ansprüchen bei Vermögensübertragungen; Paragraph 25 HGB ist in ähnlicher Weise zuständig für die Übertragung von Handelsgeschäften. Vgl. die Einzelnormen.
  5. Arno Seeger, Betriebsberater in Bad Godesberg, an Josef-Severin Ahlmann, Andernach, 30.5.1959, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  6. Zwei notarielle Kaufverträge wurden am 9.7.1959 aufgesetzt: Urkundenrollen 1231 und 1232, Jahrgang 1959, Notar Josef Dotter in Hammelburg. Für beide ist kein Exemplar im ACO Unternehmensarchiv auffindbar (Stand Januar 2020). Die folgenden Daten des Kaufes rekonstruiert: Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 1-2, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  7. Hier rekonstruiert nach: Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 1-2, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. Demnach sind die Vereinbarungen mündlich getroffen, anschließend in einem Schreiben protokolliert: SAB an Hans Bördlein, 12.2.1960. Dieses Schreiben liegt im ACO Unternehmensarchiv nicht vor, wohl aber dessen Anhang eines Entwurfes einer vertraglichen "Vereinbarung über die Übernahme der Produktionsstätte in Reith und über die zukünftige Zusammenarbeit" zwischen SAB und Hans Bördlein: ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. Die Daten im Folgenden sind nicht Gegenstand des Entwurfes.
  8. Hier nach: Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 2, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. Im Folgenden.
  9. Die o. g. mündlich getroffene und in einem nicht im ACO Unternehmensarchiv erhaltenen Schreiben (SAB an Hans Bördlein, 12.2.1960) protokollierte Vereinbarung.
  10. Folgend, auch Zitate: Entwurf "Vereinbarung über die Übernahme der Produktionsstätte in Reith und über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Herrn Hans Bördlein (...) und der Firma Severin Ahlmann, Rendsburg (...)", Anhang SAB an Hans Bördlein vom 12.2.1960 (nicht erhalten), ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  11. Entwurf "Vereinbarung über die Übernahme der Produktionsstätte in Reith und über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Herrn Hans Bördlein (...) und der Firma Severin Ahlmann, Rendsburg (...)", S. 3, Anhang SAB an Hans Bördlein vom 12.2.1960 (nicht erhalten), ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. Im Folgenden.
  12. Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 13, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  13. Ebd. Insgesamt im Folgenden, die Fragestellungen ebd., S. 1.
  14. Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, Anlage "Problemstellung" von Paul Meyer, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571. SAB-Prokurist Paul Meyer fragt am 17.2.1960 bei den Rechtsanwälte Peters, Paulsen und Hebbeln das Gutachten bzgl. Bördlein an. Das Anschreiben ist im ACO Unternehmensarchiv nicht erhalten, wohl allerdings die präzisierende Anlage "Problemstellung". Folgend, auch das Zitat.
  15. Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 4ff., ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  16. Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 9ff., ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  17. Gutachten in Sachen Bördlein, Reith, der Rechtsanwälte Julius Peters, Oskar Paulsen und Hanns-Günther Hebbeln, Rendsburg, 22.2.1960, S. 14, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00571.
  18. Z.B.: ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG, Rendsburg, an K. Buchholz, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungsgesellschaft) mbH, Köln, 6.9.1976, Anlage Unternehmensgeschichte, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00823. Detailliertere Informationen darüber sind im ACO Unternehmensarchiv nicht erhalten (Stand Januar 2020).
  19. Lizenzvertrag, Gaggenau/Rendsburg, 7.3.1968, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726.
  20. Lizenzvertrag, Gaggenau/Rendsburg, 7.3.1968, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726.
  21. Ebd.
  22. Ebd.
  23. Ergänzung zum Lizenzvertrag vom 7. März 1968, Rendsburg/Baden-Baden, 14.4.1972, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726. Folgend, auch Zitate.
  24. Lizenzvertrag, Gaggenau/Rendsburg, 7.3.1968, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726. Insgesamt im Folgenden. Es dürfte einen früheren Lizenzvertrag vom 10.10.1967 gegeben haben, der möglichweise im März 1968 ersetzt wurde. Dieser frühere Vertrag liegt im ACO Unternehmensarchiv nicht vor (Stand Januar 2020); der Hinweis ist einer Vertragsnovelle vom Sommer 1975 im Zuge des Todes von Lizenzgeber Josef Kaletka zu entnehmen: Lizenzvertrag, 30.7.1975, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726.
  25. Lizenzvertrag, Gaggenau/Rendsburg, 7.3.1968, S. 4, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726.
  26. Ergänzung zum Lizenzvertrag vom 7. März 1968, Rendsburg/Baden-Baden, 14.4.1972, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726. Folgend.
  27. Durch den Testamentvollstrecker Josef Kaletkas, Rechtsanwalt Gerhard Tank, Karlsruhe, geschlossen: Lizenzvertrag, Baden-Baden/Rendsburg, 30.7.1975, S. 4, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00726.
  28. Vereinbarung zwischen ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG und Betonwerk Wentorf GmbH & Co. KG, Rendsburg, 20.10.1977, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00728. Folgend.
  29. ACO Mitarbeiter Information 2/77, Planung Umsatz und Investition 1978, Rendsburg, ACO Unternehmensarchiv 1.1.A 00171. Folgend, auch die Zitate.